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Trinkwasserverordnung


Legionellen sind Bakterien, die in geringen Konzentrationen natürlicherweise im Wasser vorkommen können. Eine Erkrankung aufgrund von Legionellen kann sich nur ergeben, wenn Legionellen in sehr hohen Konzentrationen über Wassernebel, z. B. beim Duschen eingeatmet werden. Die nach Trinkwasserverordnung einzuhaltende Legionellenkonzentration (technischer Maßnahmenwert) beträgt 100 KBE/100 ml (kolonienbildende Einheiten pro 100 Milliliter). Das erreichen des Wertes ist zulässig und damit unbedenklich.

Sofern die Werte Maßnahmenwerte der Trinkwasserverordnung überschritten werden, wird das Gesundheitsamt hiervon informiert. Dann wird nach einem festgelegten Maßnahmenkatalog vorgegangen.

Die erste Beprobungen im Bestand der KWG fand 2013 statt. Die weiteren Beprobungen finden turnusgemäß ale drei Jahre statt. Über die Termine werden die davon betroffenen Mieter infomiert. Über die Ergebnisse der Besprobungen sind die Mieter zu informieren. Die Ergebnisse der Beprobungen können auf Wunsch in unserem Hause eingesehen oder an interessierte Mieter übermittelt werden.

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