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Rauchmelder

Rauchmelder sind ab 2016 in Niedersachsen verpflichtend.

Seit dem 13. April 2012 gibt es in Niedersachsen die gesetzliche Pflicht Rauchwarnmelder zu installieren. Für bereits bestehende Häuser und Wohnungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015. Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) schreibt in § 44 Abs. 5 vor:

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. In Wohnungen, die bis zum 31. Oktober 2012 errichtet oder genehmigt sind, hat die Eigentümerin oder der Eigentümer die Räume und Flure bis zum 31. Dezember 2015 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder in den in Satz 1 genannten Räumen und Fluren sind die Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben, verantwortlich, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. § 56 Satz 2 gilt entsprechend.

Die KWG Helmstedt rüstet alle Wohnungen im Laufe des Jahres 2015 mit Rauchmeldern aus. Die Aktion beginnt im Mai 2015. Die Firma Minol wird sich bei allen Mietern melden und den Einbau in den erforderlichen Räumen vornehmen. Einbauten von Mietern werden wieder entfernt, da diese nicht funküberwacht werden können. Der Gesetzgeber schreibt eine jährliche Funktionskontrolle vor. Die Funktionsprüfung von Funk-Rauchwarnmeldern erfolgt in Anlehnung an die Anwendungsnorm DIN 14676. Hierbei handelt es sich um eine jährliche Ferninspektion der Melder im Walk-By-Verfahren, bei der mittels einer Speicherauslesung die Ist-Zustände und die Statusparameter abgefragt werden.

Zu den Geräteparametern gehören:
Der Verschmutzungsgrad der Rauchkammer, die Demontageerkennung, Batteriespannung und Alarmfunktion. Eine Batterie für 10 Jahre ist fest eingebaut.

Die Geräte werden gemietet. Die Kosten für die Miete und die Wartung werden in den Betriebskosten umgelegt.

Aktuelle Mietangebote

3 Zimmer, 59,30 m²
Grasleben
Rottorfer Str. 11

Miete: 310,00 €

3 Zimmer, 62,63 m²
Grasleben
Rottorfer Str. 9

Miete: 330,00 €